Corporate Governance
Erklärung zum Deutschen Corporate Governance Codex
Bayerische Hypo- und Vereinsbank Aktiengesellschaft, München
Vergangenheitsbezogener Teil der Entsprechenserklärung 2005 zum Deutschen Corporate
Governance Kodex gemäß § 161 AktG
Im Zuge der Übernahme der UniCredito Italiano S.p.A., Genua (UniCredit), scheiden acht
Anteilseignervertreter des Aufsichtsrats der Bayerischen Hypo- und Vereinsbank Aktiengesellschaft
(HVB) bis spätestens 28.11.2005 aus dem Aufsichtsrat aus. Die von UniCredit zu nominierenden
Nachfolger werden voraussichtlich bis Anfang Dezember durch das Registergericht München zu
Mitgliedern des Aufsichtsrats der HVB bestellt werden. Außerdem werden sich im Zuge der Übernahme
Veränderungen im Vorstand der HVB ergeben. Vorstand und Aufsichtsrat der HVB haben daher
beschlossen, die Entsprechenserklärung 2005 in einen vergangenheitsbezogenen Teil, der von dem
Vorstand und Aufsichtsrat in seiner bisherigen Zusammensetzung beschlossen wird, und einen
zukunftsbezogenen Teil, der von dem Vorstand und Aufsichtsrat in der geänderten Zusammensetzung
beschlossen wird, aufzuspalten.
Hinsichtlich des vergangenheitsbezogenen Teils erklären Vorstand und Aufsichtsrat der HVB,
dass den vom Bundesministerium der Justiz im amtlichen Teil des elektronischen Bundesanzeigers
bekanntgemachten Empfehlungen der "Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex" in
der Fassung vom 21. Mai 2003 und 2. Juni 2005 im Geschäftsjahr 2005 mit folgenden Abweichungen
entsprochen wurde:
- Nach Ziffer 3.8 Satz 3 des Corporate Governance Kodex soll ein angemessener Selbstbehalt
vereinbart werden, wenn die Gesellschaft für Vorstand und Aufsichtsrat eine D&O Versicherung
abschließt.
Verantwortungsvolles Handeln ist für alle Organmitglieder selbstverständliche Pflicht; eines
Selbstbehaltes bedarf es deshalb nicht.
- Nach Ziffer 4.2.4 Satz 2 des Corporate Governance Kodex sollen die Angaben über die
Vergütung der Vorstandsmitglieder im Anhang des Konzernabschlusses individualisiert erfolgen.
Dieser Empfehlung wurde nur teilweise entsprochen.
Die Vergütung für den Sprecher des Vorstands wurde im Anhang des Konzernabschlusses für das
Jahr 2004 erstmals individualisiert angegeben. Bei den anderen Vorstandsmitgliedern blieb es bei
der bisherigen Darstellung der Gesamtvergütung, wobei im Anhang des Konzernabschlusses und im
Vergütungsbericht auch die einzelnen Vergütungsbestandteile, nämlich Fixum, erfolgsbezogene
Komponenten und Komponenten mit langfristiger Anreizwirkung ausgewiesen wurden. Eine weitergehende
Individualisierung hat nach unserer Meinung mehr Nach- als Vorteile für die Gesellschaft.
München, den 10. November 2005
Der
Aufsichtsrat; Der
Vorstand
Dr. Dr. h.c. Albrecht Schmidt
Dieter
Rampl Dr. Wolfgang Sprißler
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