Corporate Governance
Erklärung zum Deutschen Corporate Governance Codex
Bayerische Hypo- und Vereinsbank Aktiengesellschaft, München
Zukunftsbezogener Teil der Entsprechenserklärung 2005 zum Deutschen Corporate Governance
Kodex gemäß § 161 AktG
Im Zuge der Übernahme durch die UniCredito Italiano S.p.A., Genua (UniCredit), sind acht
Anteilseignervertreter des Aufsichtsrats der Bayerischen Hypo- und Vereinsbank Aktiengesellschaft
(HVB) Ende November 2005 aus dem Aufsichtsrat ausgeschieden. Die von UniCredit zu nominierenden
Nachfolger wurden durch Beschluss des Registergerichts München vom 29. November 2005 zu Mitgliedern
des Aufsichtsrats der HVB bestellt. Außerdem haben sich im Zuge der Übernahme Veränderungen im
Vorstand der HVB ergeben. Vorstand und Aufsichtsrat der HVB haben daher beschlossen, die
Entsprechenserklärung 2005 in einen vergangenheitsbezogenen Teil, der von dem Vorstand und
Aufsichtsrat in seiner bisherigen Zusammensetzung am 10. November 2005 beschlossen worden ist, und
einen zukunftsbezogenen Teil, der von dem Vorstand und Aufsichtsrat in der geänderten
Zusammensetzung beschlossen wird, aufzuspalten.
Hinsichtlich des zukunftsbezogenen Teils erklären Vorstand und Aufsichtsrat der HVB, dass den
vom Bundesministerium der Justiz im amtlichen Teil des elektronischen Bundesanzeigers
bekanntgemachten Empfehlungen der "Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex" in
der Fassung vom 2. Juni 2005 mit folgenden Abweichungen entsprochen wird:
- Nach Ziffer 3.8 Satz 3 des Corporate Governance Kodex soll ein angemessener Selbstbehalt
vereinbart werden, wenn die Gesellschaft für Vorstand und Aufsichtsrat eine D&O Versicherung
abschließt.
Verantwortungsvolles Handeln ist für alle Organmitglieder selbstverständliche Pflicht; eines
Selbstbehaltes bedarf es deshalb nicht.
- Nach Ziffer 4.2.4 Satz 2 des Corporate Governance Kodex sollen die Angaben über die
Vergütung der Vorstandsmitglieder im Anhang des Konzernabschlusses individualisiert erfolgen.
Dieser Empfehlung wird im Bericht über das Geschäftsjahr 2005 – wie schon im vergangenen Jahr
- nur teilweise entsprochen werden, da nur die Vergütung für den Sprecher des Vorstands im Anhang
des Konzernabschlusses für das Jahr 2005 individualisiert angegeben wird. Bei den anderen
Vorstandsmitgliedern bleibt es bei der bisherigen Darstellung der Gesamtvergütung, wobei im Anhang
des Konzernabschlusses und im Corporate Governance Bericht auch die einzelnen
Vergütungsbestandteile, nämlich Fixum, erfolgsbezogene Komponenten und Komponenten mit
langfristiger Anreizwirkung ausgewiesen werden. Eine weitergehende Individualisierung hat nach
unserer Meinung mehr Nach- als Vorteile für die Gesellschaft.
Hinsichtlich der Berichterstattung über die weiteren Geschäftsjahre – also erstmals für das
Jahr 2006 – beabsichtigen Vorstand und Aufsichtsrat der nächsten Hauptversammlung der Bayerischen
Hypo- und Vereinsbank Aktiengesellschaft, die für Mai 2006 vorgesehen ist, vorzuschlagen, von der
sogenannten Opting Out-Klausel des Gesetzes über die Offenlegung der Vorstandsvergütungen Gebrauch
zu machen und zu beschließen, dass eine gesonderte Angabe der Bezüge jedes einzelnen
Vorstandsmitgliedes nicht erfolgt.
München, den 2. Dezember 2005
Der Aufsichtsrat
Der
Vorstand
Alessandro Profumo
Dieter
Rampl Dr. Wolfgang Sprißler
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