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Corporate Governance

Erklärung zum Deutschen Corporate Governance Codex

Bayerische Hypo- und Vereinsbank Aktiengesellschaft, München

Zukunftsbezogener Teil der Entsprechenserklärung 2005 zum Deutschen Corporate Governance Kodex gemäß § 161 AktG

Im Zuge der Übernahme durch die UniCredito Italiano S.p.A., Genua (UniCredit), sind acht Anteilseignervertreter des Aufsichtsrats der Bayerischen Hypo- und Vereinsbank Aktiengesellschaft (HVB) Ende November 2005 aus dem Aufsichtsrat ausgeschieden. Die von UniCredit zu nominierenden Nachfolger wurden durch Beschluss des Registergerichts München vom 29. November 2005 zu Mitgliedern des Aufsichtsrats der HVB bestellt. Außerdem haben sich im Zuge der Übernahme Veränderungen im Vorstand der HVB ergeben. Vorstand und Aufsichtsrat der HVB haben daher beschlossen, die Entsprechenserklärung 2005 in einen vergangenheitsbezogenen Teil, der von dem Vorstand und Aufsichtsrat in seiner bisherigen Zusammensetzung am 10. November 2005 beschlossen worden ist, und einen zukunftsbezogenen Teil, der von dem Vorstand und Aufsichtsrat in der geänderten Zusammensetzung beschlossen wird, aufzuspalten.

Hinsichtlich des zukunftsbezogenen Teils erklären Vorstand und Aufsichtsrat der HVB, dass den vom Bundesministerium der Justiz im amtlichen Teil des elektronischen Bundesanzeigers bekanntgemachten Empfehlungen der "Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex" in der Fassung vom 2. Juni 2005 mit folgenden Abweichungen entsprochen wird:

- Nach Ziffer 3.8 Satz 3 des Corporate Governance Kodex soll ein angemessener Selbstbehalt vereinbart werden, wenn die Gesellschaft für Vorstand und Aufsichtsrat eine D&O Versicherung abschließt.

Verantwortungsvolles Handeln ist für alle Organmitglieder selbstverständliche Pflicht; eines Selbstbehaltes bedarf es deshalb nicht.

- Nach Ziffer 4.2.4 Satz 2 des Corporate Governance Kodex sollen die Angaben über die Vergütung der Vorstandsmitglieder im Anhang des Konzernabschlusses individualisiert erfolgen.

Dieser Empfehlung wird im Bericht über das Geschäftsjahr 2005 – wie schon im vergangenen Jahr - nur teilweise entsprochen werden, da nur die Vergütung für den Sprecher des Vorstands im Anhang des Konzernabschlusses für das Jahr 2005 individualisiert angegeben wird. Bei den anderen Vorstandsmitgliedern bleibt es bei der bisherigen Darstellung der Gesamtvergütung, wobei im Anhang des Konzernabschlusses und im Corporate Governance Bericht auch die einzelnen Vergütungsbestandteile, nämlich Fixum, erfolgsbezogene Komponenten und Komponenten mit langfristiger Anreizwirkung ausgewiesen werden. Eine weitergehende Individualisierung hat nach unserer Meinung mehr Nach- als Vorteile für die Gesellschaft.

Hinsichtlich der Berichterstattung über die weiteren Geschäftsjahre – also erstmals für das Jahr 2006 – beabsichtigen Vorstand und Aufsichtsrat der nächsten Hauptversammlung der Bayerischen Hypo- und Vereinsbank Aktiengesellschaft, die für Mai 2006 vorgesehen ist, vorzuschlagen, von der sogenannten Opting Out-Klausel des Gesetzes über die Offenlegung der Vorstandsvergütungen Gebrauch zu machen und zu beschließen, dass eine gesonderte Angabe der Bezüge jedes einzelnen Vorstandsmitgliedes nicht erfolgt.



München, den 2. Dezember 2005

Der Aufsichtsrat                                                                    Der Vorstand
Alessandro Profumo                                            Dieter Rampl        Dr. Wolfgang Sprißler

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Informationen zum öffentlichen Übernahmeangebot der UniCredito Italiano S.p.A. an die Aktionäre der Bayerischen Hypo- und Vereinsbank AG finden Sie hier

 

Die Stellungnahmen von Vorstand und Aufsichtsrat zum öffentlichen Übernahmeangebot sind hier verfügbar.

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