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Corporate Governance

Erklärung zum Deutschen Corporate Governance Codex

Bayerische Hypo- und Vereinsbank Aktiengesellschaft

Der Vorstand
Der Aufsichtsrat




München, 13. Dezember 2004

Entsprechenserklärung 2004 zum Deutschen Corporate Governance Kodex gemäß § 161 AktG

Vorstand und Aufsichtsrat der Bayerische Hypo- und Vereinsbank Aktiengesellschaft erklären, dass den vom Bundesministerium der Justiz im amtlichen Teil des elektronischen Bundesanzeigers bekanntgemachten Empfehlungen der "Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex" in der Fassung vom 21. Mai 2003 im Geschäftsjahr 2004 mit folgenden Abweichungen entsprochen wurde und künftig entsprochen wird:

- Nach Ziffer 3.8 Satz 3 des Corporate Governance Kodex soll ein angemessener Selbstbehalt vereinbart werden, wenn die Gesellschaft für Vorstand und Aufsichtsrat eine D&O Versicherung abschließt.

Verantwortungsvolles Handeln ist für alle Organmitglieder selbstverständliche Pflicht, eines Selbstbehaltes bedarf es dazu nicht.

- Nach Ziffer 4.2.4 Satz 2 des Corporate Governance Kodex sollen die Angaben über die Vergütung der Vorstandsmitglieder im Anhang des Konzernabschlusses individualisiert erfolgen.

Dieser Empfehlung wurde bisher nicht entsprochen.

Die Vergütung für den Sprecher des Vorstands wird künftig - also erstmals im Anhang des Konzernabschlusses für des Jahr 2004 - individualisiert angegeben werden. Bei den anderen Vorstandsmitgliedern bleibt es bei der bisherigen Darstellung der Gesamtvergütung, wobei im Anhang des Konzernabschlusses und im Vergütungsbericht auch die einzelnen Vergütungsbestandteile, nämlich Fixum, erfolgsbezogene Komponenten und Komponenten mit langfristiger Anreizwirkung ausgewiesen werden. Damit wird dieser Kodexempfehlung künftig teilweise entsprochen. Eine weitergehende Individualisierung hat nach unserer Meinung mehr Nach- als Vorteile für die Gesellschaft.

 

 

Der Aufsichtsrat                                                                    Der Vorstand

 

Dr. Dr. h.c. Albrecht Schmidt                                    Dieter Rampl        Dr. Wolfgang Sprissler

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