Corporate Governance
Erklärung zum Deutschen Corporate Governance Codex
Bayerische Hypo- und Vereinsbank Aktiengesellschaft
Der Vorstand
Der Aufsichtsrat
München, 13. Dezember 2004
Entsprechenserklärung 2004 zum Deutschen Corporate Governance Kodex gemäß § 161
AktG
Vorstand und Aufsichtsrat der Bayerische Hypo- und Vereinsbank Aktiengesellschaft erklären,
dass den vom Bundesministerium der Justiz im amtlichen Teil des elektronischen Bundesanzeigers
bekanntgemachten Empfehlungen der "Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex" in
der Fassung vom 21. Mai 2003 im Geschäftsjahr 2004 mit folgenden Abweichungen entsprochen wurde und
künftig entsprochen wird:
- Nach Ziffer 3.8 Satz 3 des Corporate Governance Kodex soll ein angemessener Selbstbehalt
vereinbart werden, wenn die Gesellschaft für Vorstand und Aufsichtsrat eine D&O Versicherung
abschließt.
Verantwortungsvolles Handeln ist für alle Organmitglieder selbstverständliche Pflicht, eines
Selbstbehaltes bedarf es dazu nicht.
- Nach Ziffer 4.2.4 Satz 2 des Corporate Governance Kodex sollen die Angaben über die
Vergütung der Vorstandsmitglieder im Anhang des Konzernabschlusses individualisiert erfolgen.
Dieser Empfehlung wurde bisher nicht entsprochen.
Die Vergütung für den Sprecher des Vorstands wird künftig - also erstmals im Anhang des
Konzernabschlusses für des Jahr 2004 - individualisiert angegeben werden. Bei den anderen
Vorstandsmitgliedern bleibt es bei der bisherigen Darstellung der Gesamtvergütung, wobei im Anhang
des Konzernabschlusses und im Vergütungsbericht auch die einzelnen Vergütungsbestandteile, nämlich
Fixum, erfolgsbezogene Komponenten und Komponenten mit langfristiger Anreizwirkung ausgewiesen
werden. Damit wird dieser Kodexempfehlung künftig teilweise entsprochen. Eine weitergehende
Individualisierung hat nach unserer Meinung mehr Nach- als Vorteile für die Gesellschaft.
Der Aufsichtsrat Der Vorstand
Dr. Dr. h.c. Albrecht Schmidt Dieter Rampl Dr. Wolfgang Sprissler
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