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Corporate Governance

Erklärung zum Deutschen Corporate Governance Codex

Erklärung zum Deutschen Corporate Governance Kodex

Bayerische Hypo- und Vereinsbank Aktiengesellschaft

Der Vorstand
Der Aufsichtsrat


München, 2. Dezember 2003

Entsprechenserklärung nach § 161 Aktiengesetz

Vorstand und Aufsichtsrat erklären, dass den vom Bundesministerium der Justiz im amtlichen Teil des elektronischen Bundesanzeigers bekannt gemachten Empfehlungen der "Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex" in den Fassungen vom 7. November 2002 und 21. Mai 2003 mit nachfolgenden zwei Abweichungen entsprochen wurde und wird.
- Ziffer 3.8. "... Schließt die Gesellschaft für Vorstand und Aufsichtsrat eine D&O Versicherung ab, so soll ein angemessener Selbstbehalt vereinbart werden."

Verantwortungsvolles Handeln ist für alle Organmitglieder selbstverständliche Pflicht, eines Selbstbehaltes bedarf es dazu nicht.

- Ziffer 4.2.4 "... Vergütung der Vorstandsmitglieder ... Die Angaben sollen individualsiert erfolgen."

Wir halten es für aussagekräftiger, die Struktur der Vergütung im Gesamten darzustellen. Die Vergütung besteht aus festen und variablen Gehaltsbestandteilen, sowie Komponenten mit langfristiger Anreizwirkung. Eine ausführliche Darstellung wird im Vergütungsbericht des Geschäftsberichtes 2003 abgebildet werden.

Die in unserer Entsprechenserklärung 2002 zu den Ziffern 2.3.3, 4.2.3 und 5.4.5 des Kodex angegebenen Abweichungen haben sich erledigt:

- Ziffer 2.3.3. " ... Der Vorstand soll für die Bestellung eines Vertreters für die weisungsgebundene Ausübung des Stimmrechts der Aktionäre sorgen."

Durch Beschluss unserer Hauptversammlung vom 14. Mai 2003 wurde § 20 der Satzung ergänzt und damit die Möglichkeit geschaffen, dass eine Vollmacht an einen benannten Stimmrechtsverteter auch auf elektronischem Wege erteilt werden kann. Für unsere nächste Hauptversammlung am 29. April 2004 wollen wir daher auch die Möglichkeit einer Vollmacht- und Weisungserteilung an einen benannten Stimmrechtsvertreter über das Internet anbieten.

- Ziffer 4.2.3 "... Eine nachträgliche Änderung der Erfolgsziele oder der Vergleichsparameter (bei der Festlegung variabler Vergütungskomponenten mit langfristiger Anreizwirkung und Risikocharakter für Vorstandsmitglieder) soll ausgeschlossen sein."

Im vergangenen Jahr hatten wir darauf hingewiesen, dass aus dem Vergleichskorb, der für die Vergütung der Aktientantieme herangezogen werden soll, einzelne Banken im Falle unvorhergesehener Ereignisse herausgenommen werden müssen. Nach nochmaliger Analyse dieser Regelung haben wir festgestellt, dass wir dadurch nicht von der Kodexempfehlung abweichen. Es handelt sich dabei vielmehr um Vorgänge, die außerhalb unserer Einflusssphäre liegen und deswegen zwangsläufig zu einer geänderten Zusammensetzung des Korbes führen.

- Ziffer 5.4.5 "... Auch die vom Unternehmen an die Mitglieder des Aufsichtsrats gezahlten Vergütungen oder gewährten Vorteile für persönlich erbrachte Leistungen, insbesondere Beratungs- und Vermittlungsleistungen, sollen individualisiert im Anhang zum Konzernabschluss gesondert angegeben werden."

Dieser Empfehlung wollen wir - abweichend von unserer letztjährigen Entsprechenserklärung - im Anhang zum künftigen Konzernabschluss entsprechen.

 

 

Der Aufsichtsrat                                                                             Der Vorstand


Dr. Albrecht Schmidt                                                Dieter Rampl                    Dr. Wolfgang Sprißler
   Vorsitzender

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Informationen zum öffentlichen Übernahmeangebot der UniCredito Italiano S.p.A. an die Aktionäre der Bayerischen Hypo- und Vereinsbank AG finden Sie hier

 

Die Stellungnahmen von Vorstand und Aufsichtsrat zum öffentlichen Übernahmeangebot sind hier verfügbar.

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