Corporate Governance
Erklärung zum Deutschen Corporate Governance Codex
Erklärung zum Deutschen Corporate Governance Kodex
Bayerische Hypo- und Vereinsbank Aktiengesellschaft
Der Vorstand
Der Aufsichtsrat
München, 2. Dezember 2003
Entsprechenserklärung nach § 161 Aktiengesetz
Vorstand und Aufsichtsrat erklären, dass den vom Bundesministerium der Justiz im amtlichen
Teil des elektronischen Bundesanzeigers bekannt gemachten Empfehlungen der "Regierungskommission
Deutscher Corporate Governance Kodex" in den Fassungen vom 7. November 2002 und 21. Mai 2003 mit
nachfolgenden zwei Abweichungen entsprochen wurde und wird.
- Ziffer 3.8. "... Schließt die Gesellschaft für Vorstand und Aufsichtsrat eine D&O
Versicherung ab, so soll ein angemessener Selbstbehalt vereinbart werden."
Verantwortungsvolles Handeln ist für alle Organmitglieder selbstverständliche Pflicht, eines
Selbstbehaltes bedarf es dazu nicht.
- Ziffer 4.2.4 "... Vergütung der Vorstandsmitglieder ... Die Angaben sollen individualsiert
erfolgen."
Wir halten es für aussagekräftiger, die Struktur der Vergütung im Gesamten darzustellen. Die
Vergütung besteht aus festen und variablen Gehaltsbestandteilen, sowie Komponenten mit
langfristiger Anreizwirkung. Eine ausführliche Darstellung wird im Vergütungsbericht des
Geschäftsberichtes 2003 abgebildet werden.
Die in unserer Entsprechenserklärung 2002 zu den Ziffern 2.3.3, 4.2.3 und 5.4.5 des Kodex
angegebenen Abweichungen haben sich erledigt:
- Ziffer 2.3.3. " ... Der Vorstand soll für die Bestellung eines Vertreters für die
weisungsgebundene Ausübung des Stimmrechts der Aktionäre sorgen."
Durch Beschluss unserer Hauptversammlung vom 14. Mai 2003 wurde § 20 der Satzung ergänzt und
damit die Möglichkeit geschaffen, dass eine Vollmacht an einen benannten Stimmrechtsverteter auch
auf elektronischem Wege erteilt werden kann. Für unsere nächste Hauptversammlung am 29. April 2004
wollen wir daher auch die Möglichkeit einer Vollmacht- und Weisungserteilung an einen benannten
Stimmrechtsvertreter über das Internet anbieten.
- Ziffer 4.2.3 "... Eine nachträgliche Änderung der Erfolgsziele oder der Vergleichsparameter
(bei der Festlegung variabler Vergütungskomponenten mit langfristiger Anreizwirkung und
Risikocharakter für Vorstandsmitglieder) soll ausgeschlossen sein."
Im vergangenen Jahr hatten wir darauf hingewiesen, dass aus dem Vergleichskorb, der für die
Vergütung der Aktientantieme herangezogen werden soll, einzelne Banken im Falle unvorhergesehener
Ereignisse herausgenommen werden müssen. Nach nochmaliger Analyse dieser Regelung haben wir
festgestellt, dass wir dadurch nicht von der Kodexempfehlung abweichen. Es handelt sich dabei
vielmehr um Vorgänge, die außerhalb unserer Einflusssphäre liegen und deswegen zwangsläufig zu
einer geänderten Zusammensetzung des Korbes führen.
- Ziffer 5.4.5 "... Auch die vom Unternehmen an die Mitglieder des Aufsichtsrats gezahlten
Vergütungen oder gewährten Vorteile für persönlich erbrachte Leistungen, insbesondere Beratungs-
und Vermittlungsleistungen, sollen individualisiert im Anhang zum Konzernabschluss gesondert
angegeben werden."
Dieser Empfehlung wollen wir - abweichend von unserer letztjährigen Entsprechenserklärung -
im Anhang zum künftigen Konzernabschluss entsprechen.
Der
Aufsichtsrat
Der Vorstand
Dr. Albrecht
Schmidt
Dieter Rampl
Dr.
Wolfgang Sprißler
Vorsitzender
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